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VERORDNUNG 2023/988

Die Hersteller müssen ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Marke, ihre Post- und E-Mail-Adresse sowie, falls abweichend, die Post- oder E-Mail-Adresse des einzelnen Kontaktpunkts angeben, über den sie erreichbar sind. Diese Informationen müssen auf dem Produkt angebracht werden oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument des Produkts.

Einzelner Kontaktpunkt für Produktsicherheit: psr@berkelinternational.com